Barrierefreiheit


BARRIEREFREIHEIT


Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Nebelberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b OÖ. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.nebelberg.ooe.gv.at

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN
Die Gemeinde Nebelberg orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung wurde am 12.09.2020 erstellt.

FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN
Die Angebote und Services auf dieser Website werden wie beschrieben laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E- Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an gemeinde@nebelberg.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

DURCHSETZUNGSVERFAHREN
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Bundeslandes wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 15b des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes 2005 durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen..

KONTAKT
Gemeindeamt Nebelberg
Nebelberg 50
4155 Nebelberg

FAKULTATIVE INHALTE: ZUSATZINFORMATIONEN
Die Website www.nebelberg.ooe.gv.at wurde im Jahr 2019 erstmalig veröffentlicht.