Gebühren und Steuern


GEBÜHREN UND STEUERN


Finanzstatistik Nebelberg

Hier geht es zur Finanzstatistik (Veröffentlichung der Rechnungsabschlüsse und Voranschläge lt. gesetzlicher Vorgabe auf nachfolgender Homepage): 
Link – Offener Haushalt


Kundmachung

Im Sinne des § 76 Abs. 5 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde NEBELBERG in der am Freitag , 15. Dezember 2023 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Gebühren und Hebesätze für das Finanzjahr 2023 wie folgt festgelegt hat:

Grundsteuer

  • für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 500 % des Steuermessbetrages 
  • für Gebäude und Grundstücke (B) 500 % des Steuermessbetrages 

Lustbarkeitsabgabe

  • als Kartenabgabe 15 % des Preises od. Entgeltes bzw. lt. Lustbarkeitsabgabeordnung 

Hundeabgabe

  • für den 1. Hund 50,00 € 
  • für jeden weiteren Hund 50,00 € 
  • für einen Wachhund 20,00 € 

Abfallgebühr jährlich

  • 174,90 Euro je Tonne 80 Liter Volumen inkl. USt. 
  • 210,10 Euro je Tonne 120 Liter Volumen inkl. USt. 
  • 368,50 Euro je Tonne 240 Liter Volumen inkl. USt. 
  • 1.174,80 Euro je Tonne 770 Liter Volumen inkl. USt. 
  • 1.686,58 Euro je Tonne 1.100 Liter Volumen inkl. USt. 
  • reduzierte Gebühr für 1-Personenhaushalte oder nicht ständig bewohnte Objekte für Abfalltonne oder Abfallsack bis 80 Liter 122,10€ inkl. USt.
  • 6,60 Euro je zusätzlichen Abfallsack zu 80 Liter (ab der 14. Abfuhr) inkl. USt. 

Wassergebühren

  • Wasserbezugsgebühr je m³ exkl. USt. 1,20 € (Zeitraum jeweils von 01.10 bis 30.09) 
  • Abwasserbeseitigungsbühr je m³ 4,11 € exkl. USt. (Zeitraum jeweils von 01.10 bis 30.09) 
  • Grundgebühr Wasser pro angeschlossenem Grundstück exkl. USt. 80,40 € 
  • Wasseranschlussgebühr pro m² exkl. USt. 16,68 € (mindestens aber 2.502,– € exkl. USt.) 
  • Wasserbereitstellungsgebühr pro unbebautem Grundstück exkl. USt. 120,00 € 
  • Kanalanschlussgebühr pro m² exkl. USt. 21,969 € (mindestens aber 4.174,– € exkl. USt.) 
  • Kanalbereitstellungsgebühr pro unbebautem Grundstück exkl. USt. 59,10 € (je 500 m²) 

Kommunalsteuer

  • 3 % der Bemessungsgrundlage (Steuerpflichtige Lohnsumme) 

Kindergartenbegleitperson

  • je Kind/Monat 25,00 € 

Tourismus-Pauschalabgabe

  • für Ferienwohnungen bis 50m² Nutzfläche € 79,20 jährlich
    • +100% Gemeindezuschlag = € 158,40 jährlich
  • für Ferienwohnungen über 50m² Nutzfläche € 118,80 jährlich 
    • +100% Gemeindezuschlag = € 237,60 jährlich

Vorschreibung

Die Grundsteuer A (landwirtsch. Grundstücke) und die Grundsteuer B (für Gebäude und Baugrundstücke) wird bis zu einem Steuerbetrag von € 75,00 jährlich am 15. Mai vorgeschrieben. Übersteigt die Grundsteuer den Betrag von € 75,00 erfolgt eine Aufteilung in vier Teilbeträge, die jeweils zum 15. Feb., 15. Mai, 15. Aug. und 15. Nov. vorgeschrieben werden. Die Abfallgebühr und die Abfall-Grundgebühr sind halbjährlich am 15. Mai und 15. Oktober zu entrichten. Ebenfalls halbjährlich am 15. Mai. und am 15. Oktober jedoch im nachhinein, wird die Wassergebühr eingehoben, wobei sich die Höhe der Gebühr aufgrund des mittels Wasserzähler ermittelten Wasserverbrauches errechnet. Die Wassergrundgebühr wird halbjährlich am 15. Mai und 15. November eingehoben. 

Nähere Auskünfte am Gemeindeamt Nebelberg – +43 7287/7640 oder gemeinde@nebelberg.ooe.gv.at