Förderungen


FÖRDERUNGEN


Hauszufahrten

Lt. Gemeinderatsbeschluss werden Gemeindebeihilfen für die Staubfreimachung von Hauszufahrten gewährt. Voraussetzung dabei ist, dass ein Anliegerbeitrag abgeführt wurde.


Gemeindezuschuss für Studierende

Diese Förderung gilt für SchülerIn/FachhochschülerIn/StudentIn in Ausbildung stehende GemeindebürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Nebelberg. Den Antrag sowie die Richtlinien zur Gewährung des Zuschusses finden sie hier zum Downloaden:


Schuleintrittsförderung

Für alle Schulanfänger an der Volksschule Heinrichsberg gewährt die Gemeinde Nebelberg eine einmalige Unterstützung in der Höhe von 110,– Euro je Schulanfänger.


Geburtenbeihilfe

Die Gemeinde Nebelberg gewährt für alle neu geborenen Kinder (Hauptwohnsitz in Nebelberg ist Voraussetzung) eine einmalige Geburtenbeihilfe in der Höhe von 110,– Euro.


Refundierung Abwassergebühr

Lt. Gemeinderatsbeschluss werden bei baurechtlich anzeige/ oder bewilligungspflichtiger wesentlicher Erweiterung von Wohnflächen oder baurechtlich anzeige/ oder bewilligungspflichtiger Sanierung bzw. Ersatzneubau zur Schaffung von Wohnraum für welche nachweislich eine Wohnbauförderung seitens des Landes OÖ gewährt wurde und eine rechtskräftige Baubewilligung besteht, soll auf der Basis eines schriftlichen Antrages des Gebührenpflichtigen nach Abschluss der Bauarbeiten und Vorlage der Fertigstel-lungsmeldung am Gemeindeamt die Kanalgebühr für die durch einen Gemeindewasserzähler erfasste und bezahlte Gemeindewassermenge, welche beim Abrissgeschehen bzw. Baugeschehen verwendet wurde und den Abwasserkanal nicht belastet hat, in der Form eines Pauschalbetrages von 50 m³ mal Abwassergebührentarif vom Vorjahr zurückbezahlt werden.


Nähere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt Nebelberg – +43 7287/7640 oder gemeinde@nebelberg.ooe.gv.at